Kritik zur Weiterentwicklung der IV
Die Auswirkungen für MS-Betroffene sind in einem Punkt besonders gravierend: Bereits während der Diskussionen anlässlich der gescheiterten IVG-Revision 6b haben die Behindertenorganisationen unmissverständlich und gut begründet die Meinung vertreten, dass eine volle Rente erst ab 80% Invaliditätsgrad nicht akzeptiert werden kann. Dass das BSV im neuen Revisionsentwurf und ohne zwingenden Grund wiederum die Variante ab 80% vorschlägt, ist angesichts der erwähnten Vorgeschichte für die MS-Gesellschaft unverständlich und gefährdet zudem unnötigerweise die Revision. Diesen Standpunkt hat die Schweiz. MS-Gesellschaft mit einem Brief an das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) klar dargestellt.
Die vollständige Stellungnahme von Inclusion Handicap können Sie hier herunterladen: