Erwachsenenschutzrecht und Patientenverfügung
15 Personen fanden sich am Samstag, 15. Oktober 2014, im Hotel Kronenhof in Schaffhausen ein. Referent dieser Tagesveranstaltung war der Rechtsanwalt, lic. Iur. Jürg Gassmann (www.gassmannlaw.ch).
Am Vormittag berichtete Jürg Gassmann über das Erwachsenenschutzrecht, welches seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist. Wie kam es vom Vormundschaftsrecht zum Erwachsenenschutzrecht? Wie kommt es zu Massnahmen - vom Antrag bis zur Ausführung? Anhand von praktischen Beispielen erfuhren die Teilnehmenden viel Wissenswertes. Ebenfalls thematisiert wurde die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Nach dem Mittagessen berichtete Jürg Gassmann über den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Der Referent wies unter anderem daraufhin, dass viele Organisationen einfache aber auch sehr ausführliche Patientenverfügungen anbieten. Jürg Gassmann kann das Dossier der Pro Senectute empfehlen.
Die Teilnehmenden zeigten grosses Interesse und stellten viele Fragen. Auf Grund der grossen Nachfrage wird auch im kommenden Jahr eine Veranstaltung zu diesen Themen angeboten.