Betreuungsurlaub für Kinder: Länger ist nicht lange genug

Die neuen Regelungen sind prinzipiell ein Schritt in die richtige Richtung. Sie greifen aber nicht lange und nicht weit genug, um der Realität und Wichtigkeit des Themas Betreuung gerecht zu werden - und einschneidende Konsequenzen für Kinder vermeiden zu helfen.

Neue Regelungen ab 1. Juli 2021

Wie der Dachverband Inclusion Handicap, in welchem auch die Schweiz. MS-Gesellschaft organisiert ist, zusammenfasst, wird per 1. Juli 2021 in einem zweiten Schritt der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt.

(Nur ein) Schritt in die richtige Richtung
Die Schweizerische MS-Gesellschaft teilt die Einschätzung von Inclusion Handicap, dass diese Verbesserungen zwar erfreulich sind, jedoch für Betroffene nicht befriedigend und nur begrenzt entlastend. Gemeinsam mit Inclusion Handicap fordert die Schweiz MS Gesellschaft, dass der Betreuungsurlaub auch für Personen gilt, die zum Beispiel ihren Ehepartner oder ihre Eltern betreuen.

Des Weiteren sind die drei Tage Kurzurlaub bei akuten Erkrankungen oder einem Unfall nicht genügend: Um Vorkehrungen für eine längerdauernde Betreuung und Pflege zu treffen, reichen drei Tage oft nicht aus.

Eltern von Kindern mit MS nicht vergessen
Betrachtet man die ersten paar Jahre nach der Diagnosestellung, haben Kinder und Jugendliche zwei- bis dreimal mehr Schübe als Erwachsene mit MS. Das geht einher mit alltagsrelevanten kognitiven Beeinträchtigungen.

Um die jungen MS-Betroffenen in dieser entscheidenden Phase bestmöglich zu betreuen und zu begleiten, ist einmal eine enge Zusammenarbeit zwischen Patienten, Ärztin, Neuropsychologin und der Schule ultimativ wichtig.

Grundvoraussetzung sind aber Eltern, die sich ihren Kindern und Jugendlichen und dem gemeinsamen Kampf gegen die MS mit der nötigen Zeit widmen können.

Umfassende Informationen zum Thema finden Sie auf unseren Seiten «MS im Kindesalter».


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