Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats und der Schweiz. Neurologischen Gesellschaft - Stand: 11. Januar 2021
Bitte mit grosser Sorgfalt die neuen Massnahmen beachten!
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die neuen Massnahmen gelten ab dem 22. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Sie schützen sich und andere, wenn Sie die notwendigen Massnahmen mit grosser Sorgfalt einhalten.
Diese Empfehlungen beruhen auf Expertenmeinungen und ersten, teils vorläufigen Daten. Sie werden jeweils nach gültigem Wissensstand aktualisiert (siehe auch die internationalen Empfehlungen der MSIF, auf Englisch).
>> Bitte beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG
Covid-19 Impfung
Am 4. Januar 2021 wurde in den meisten Kantonen mit der Impfung begonnen. Besonders gefährdete Personen werden zuerst geimpft. Bitte lesen Sie die separate Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats.
>> Stellungnahme: Anti-Sars-CoV2 Impfung (Comirnaty®) und Multiple Sklerose
>> Webinar: Covid-19 Impfung bei Multiple Sklerose
>> Coronavirus: Impfen - Informationen des BAG
Weshalb sollte der Besuch beim Arzt nicht aufgeschoben werden?
Unter Einhaltung der Verhaltensregeln sollten Arztbesuche weiter stattfinden. Abhängig vom individuellem Krankheitsverlauf und der entsprechenden Therapiesituation können notwendige Kontrolluntersuchungen anstehen, die nicht eigenmächtig ausgesetzt werden sollten. Die Therapiewirksamkeit und –Sicherheit müssen durch den behandelnden Arzt zum vorgesehenen Zeitpunkt überprüft werden.
Sind gewisse MS-Betroffene besonders gefährdet und im Sinne des BAG besonders schützenswert?
Wenn Sie an MS leiden, haben Sie zunächst einmal das gleiche Risiko, sich anzustecken, wie jeder andere auch.
Für Menschen mit MS ohne relevante Behinderung besteht nicht generell ein höheres Risiko, ihr Immunsystem ist durch MS nicht von vorne herein geschwächt.
Bei bestimmten Personengruppen kann die Covid-19 Erkrankung schwerer verlaufen:
- Personen ab 65 Jahren
- Schwangere Frauen
- Personen mit diesen Vorerkrankungen:
- hochgradige Adipositas (Übergewicht mit BMI von über 40kg/m2)
- Bluthochdruck
- Chronische Atemwegserkrankungen (z.B. schweres Asthma, Lungenkrebs)
- Diabetes («Blutzucker»)
- Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
Anmerkung: nicht jede Immuntherapie bei MS ist gleich einzuschätzen, eine Aufstellung spezifischer MS-Therapien findet sich weiter unten - Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krebs
>> Siehe BAG-Liste der besonders gefährdeten Personen
Das Risiko für MS-Betroffene, im Falle einer Infektion einen schwereren Covid-19 Verlauf zu erleiden, steigt mit dem Alter, bei progredienter MS und höherer körperlicher Behinderung, gemessen an der sogenannten EDSS-Skala (z.B. Notwendigkeit einer Gehhilfe, um 100 Meter zurückzulegen). Insbesondere diese Gruppen von MS-Betroffenen sollten die o.g. Massnahmen berücksichtigen, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, und ihre individuelle Situation mit ihrem Neurologen besprechen.
Sollen MS-Betroffene ihre MS-Therapie fortführen?
Die erhöhte Gefahr, aufgrund des Absetzens einer Therapie eine Verschlechterung der MS zu erleiden, ist mit dem Infektionsrisiko in der Schweiz abzuwägen. Daher sollten Immuntherapien in Absprache mit den behandelnden Neurologen derzeit planmässig fortgesetzt werden. Grundsätzlich sollte bei Unsicherheit bezüglich der Therapie der behandelnde Neurologe befragt werden. Weiterhin gilt, dass jede Therapieentscheidung durch die behandelnden Neurologen gemeinsam mit den Betroffenen getroffen werden muss, da eine Vielzahl von Aspekten in die individuelle Nutzen- und Risikoabschätzung einfliessen.
Medikamente, die die MS-Symptome wie z.B. Spastik oder Schmerzen lindern, sind von diesen Erwägungen nicht betroffen.