Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Die Behindertenrechtskonvention der UNO hält fest, dass Menschen mit Beeinträchtigungen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung. Dazu gehört auch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Eine Studie der Hochschule Luzern für Soziale Arbeit und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik ging der Frage nach, wie gut die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung in der Schweiz ist. Teilhabe heisst, dass Menschen mit Beeinträchtigung am öffentlichen Leben teilnehmen. Ob Arbeit, Wohnen, Bildung, Familie und Partnerschaft oder Freizeit, alle Bereiche sollten Allen gleichermassen offenstehen.

Die Studie im Auftrag der Pro Infirmis hat ergeben, dass es beispielsweise bessere Berufsberatung für Menschen mit Beeinträchtigungen braucht und das die finanzielle Situation für die meisten schwierig und teilweise gar prekär ist. Die Teilhabe von Menschen mit einer Beeinträchtigung ist in vielen Bereichen in der Schweiz nicht erreicht. Es gibt noch zu viele Hindernisse. Diese zu beseitigen ist Aufgabe von Politik und Gesellschaft.

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