Fahrtauglichkeit: Mit Einschränkungen im Strassenverkehr

Mobilität ist eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Oft ist es Menschen mit Behinderungen nur mit Auto möglich, berufstätig zu sein, soziale Kontakte zu pflegen oder Freizeitangebote zu nutzen. Dabei stellt sich aber auch die Frage nach der Fahrtauglichkeit.

Bei einer Krankheit wie Multiple Sklerose, bei der die Einschränkungen und Symptome höchst unterschiedlich ausfallen oder zeitweise ganz ausbleiben können, muss jeder Fall individuell betrachtet werden. Dabei kommt es nicht auf die Diagnose oder den Diagnosezeitpunkt an, sondern auf die Schwere der Einschränkungen. Die Frage nach der Fahreignung bei MS lässt sich also nicht generell beantworten. Bleibende Sehstörungen, stark verlangsamtes Reaktionsvermögen aufgrund kognitiver Probleme oder fehlende Kraft in den Beinen können beispielsweise zur Fahruntauglichkeit führen. Wenn MS-Betroffene selbst bemerken, dass sie beim Autofahren Mühe haben oder sich nicht mehr sicher fühlen, sollten sie das Gespräch mit dem Neurologen suchen.

Seit 2015 gelten neue, durch das Departement für Umwelt, Energie und Kommunikation (UVEK) festgelegte Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte, die Fahreignungsuntersuchungen durchführen. Deshalb kann es sein, dass die behandelnde Neurologin Betroffene an einen Arzt weiter verweist, der die entsprechende Weiterbildung absolviert hat. Bei Menschen mit Behinderungen müssen Ärztinnen und Ärzte die Ausbildungsstufe 3 erfüllen. Diese klären durch neuropsychologische Testung, technische Funktionskontrollen, verkehrsmedizinische Beurteilungen und teilweise auch in einem Fahrsimulator die Fahrtauglichkeit ab. Der Sinn solcher Tests besteht darin, die Sicherheit für Betroffene selbst sowie andere Strassenverkehrsteilnehmende zu gewährleisten.

Fahrzeugumbau bei körperlicher Behinderung

Viele körperliche Einschränkungen lassen sich durch einen Fahrzeugumbau ausgleichen. Gängige Anpassungen sind unter anderem das Versetzen von Gas- und Bremspedal, Wechseln auf Handbedienung oder das Montieren einer Einladevorrichtung für den Rollstuhl. Ist der oder die Betroffene auf das Auto angewiesen und hat das AHV-Alter noch nicht erreicht, übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten für den Umbau, sofern dieser einfach und zweckmässig ist. Die Änderungen müssen vorgängig an das zuständige Strassenverkehrsamt gemeldet werden, dazu ist ein Arztzeugnis nötig. Ein Vertrauensarzt oder das zuständige Strassenverkehrsamt entscheidet dann, ob das eigene Auto umgebaut werden muss. Manchmal werden zusätzlich die körperlichen Funktionen geprüft. Sobald die Umbauverfügung des Strassenverkehrsamtes vorliegt, kann das Fahrzeug umgebaut werden. Anschliessend müssen Lernfahrten mit einem spezialisierten Fahrlehrer absolviert und eine Kontrollfahrt oder Fahrprüfung absolviert werden.

Vorsicht bei Cannabis

Ungeklärt ist die Frage der Fahrtüchtigkeit sowohl bei regelmässiger Selbstmedikation mit CBD als auch bei Behandlung mit zugelassenen Präparaten. Gerade am Anfang einer Behandlung mit medizinischen Cannabisprodukten ist es nicht ratsam, sich hinters Steuer zu setzen. Wird das Blut während einer Kontrolle positiv auf Cannabinoide getestet, kann das zu einer Strafverfolgung führen. Von einer solchen kann aber abgesehen werden, wenn man sich in einer ärztlich beaufsichtigten Betreuung befindet. Grundsätzlich gilt, dass nach der Eingewöhnung und Anpassung der Dosierung die Fahrtüchtigkeit gegeben ist und dass Anwender Auto fahren dürfen. Man sollte aber eine Bestätigung des Arztes immer dabei haben, um sie bei allfälligen Kontrollen vorweisen zu können.