Information:
Da das Bundesamt für Sozialversicherungen bestimmte Veranstaltungen der Schweiz. MS-Gesellschaft nur für Teilnehmende unterstützt, die als IV-/AHV-Bezüger im Sinne des Art. 74 IVG gelten, bitten wir Sie die folgenden Kriterien des Art. 74 IVG zu lesen um sicher zu stellen, dass von Ihnen in den letzten 10 Jahren eindeutig keine individuellen IV-Leistungen bezogen worden sind. Besten Dank.

Gemäss KSBOB 2015-2018 gelten folgende Massnahmen als individuelle IV-Leistungen:

  • Abgabe von Hilfsmitteln
    (Erhalt/Verbesserung eines Aufgabenbereiches, z.B. Haushalt, Kontaktpflege)
  • Früherfassung 
    (Prävention chronischer gesundheitlicher ?Beschwerden)
  • Frühintervention
    (Arbeitsplatzsicherung- und Wiedereingliederung)
  • Integrationsmassnahmen 
    (sozialberufliche Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen)
  • Massnahmen beruflicher Art
    (z.B. Berufsberatung, Weiterbildung, ?Arbeitsvermittlung, Kapitalhilfe, etc.)
  • Taggelder als akzessorische Leistung 
    (Taggeld für Arbeitsausfall durch Eingliederung)
  • Hilflosenentschädigungen
    ?(Finanzielle Unterstützung, da die Hilfe Dritter beim alltäglichen Leben notwendig ist.)
  • Invalidenrenten?
    (Finanzielle Unterstützung)
  • Medizinische Massnahmen ?
    (bis zum 20. Lebensjahr wegen Geburtsgebrechen)
  • Sonderpädagogische Massnahmen?
    (bis zum 20. Lebensjahr wegen Beeinträchtigung der Entwicklung und Bildung)

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Ihr Veranstaltungs-Team

Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft
Josefstrasse 129, Postfach, CH-8031 Zürich
T 043 444 43 43 / F 043 444 43 44
veranstaltungen@multiplesklerose.ch / www.multiplesklerose.ch

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