Veranstaltungen der Schweiz. MS-Gesellschaft, welche von IV/AHV-Bezügern besucht werden, sind zum Teil durch Subventionen des Bundesamts für Sozialversicherungen finanziert. Damit wir diese Unterstützung erhalten, sind wir im Rahmen unseres Leistungsvertrages mit dem Bundesamt verpflichtet, vollständige Personendaten bekannt zu geben. Aus diesem Grund möchten wir gerne von Ihnen wissen, ob Sie in den letzten 10 Jahren eine individuelle IV-Leistung bezogen haben:
Da das Bundesamt für Sozialversicherungen bestimmte Veranstaltungen der Schweiz. MS-Gesellschaft nur für Teilnehmende unterstützt, die als IV-/AHV-Bezüger im Sinne des Art. 74 IVG gelten, bitten wir Sie die folgenden Kriterien des Art. 74 IVG zu lesen um sicher zu stellen, dass von Ihnen in den letzten 10 Jahren eindeutig keine individuellen IV-Leistungen bezogen worden sind. Besten Dank.