Neues Erbrecht
Neues Erbrecht ab 1. Januar 2023
Neues Erbrecht ab 1. Januar 2023
Mehr Freiheiten in der Nachlassplanung

Das neue Erbrecht

Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Sie mehr Freiheiten in ihrer Nachlassplanung. Eine der wichtigsten Neuerungen des revidierten Erbrechts ist die Senkung der Pflichtteile. Damit können Sie in Ihrem Testament über einen grösseren Teil (neu 50 %) Ihres Nachlasses frei verfügen, wenn Sie ein Testament gemacht haben.

Vermögen und Verteilung

Ihre direkten Nachkommen und andere nahen Verwandten haben vom Gesetz her Anrecht auf den gesetzlichen Pflichtteil. Die frei verfügbare Quote – der Anteil, über den Sie in Ihrem Testament frei verfügen können – variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Anzahl der Hinterbliebenen:

Vergleichen Sie Ihre persönliche Situation mit der aktuellen Rechtslage
Eines dieser Felder muss ausgefüllt werden!
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Ohne Testament geht Ihr Vermögen je zur Hälfte an Ihre Kinder und Ihre/n Partner/in.
Das Testament ermöglicht Ihnen, auch mit Absicherung der Familie über die Hälfte Ihres Vermögens nach freiem Willen zu verfügen (freie Quote).
Sie haben ein Testament / einen Erbvertrag verfasst und verfügen damit über eine frei zuordenbare Quote von 50 %.
Haben Sie kein Testament/keinen Erbvertrag verfasst, erhalten Ihre Kinder den gesamten Nachlass.
Ohne Testament/Erbvertrag kann Ihr ganzes Vermögen an den Kanton oder die Gemeinde gehen.
So können Sie über Ihr ganzes Vermögen frei verfügen und es nach Ihrem Willen einsetzen.
Für eingetragene Partner gelten die Angaben zu Ehegatte/-in.

Die Erhöhung dieser Quote gibt Ihnen die Möglichkeit, zum Beispiel die Begünstigung Ihres Ehepartners auszudehnen oder eine Lebens-/Konkubinats-Partnerin sowie eine Institution als Erbin/Vermächtnisnehmer wie die Schweiz. MS-Gesellschaft, stärker zu berücksichtigen.

Neu ist auch, dass der geltende Pflichtteil für Eltern ab 2023 vollständig wegfällt und der Pflichtteil für Nachkommen auf 25% schrumpft (bisher 37.5 %)

Dies alles gilt jedoch nur, wenn Sie ein gültiges Testament gemacht haben. Es empfiehlt sich daher, das bestehende Testament hinsichtlich des neuen Erbrechts zu überprüfen und neu aufzusetzen. Bitte vergleichen Sie Ihre persönliche Situation mit dem aktuellen Recht und besprechen Sie sich mit Ihrem Notar, Anwalt oder Willensvollstrecker.

Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft ist Mitglied bei der Organisation DeinAdieu.ch. Hier finden Sie viele weitere nützliche Informationen zum neuen Erbrecht, und zum Verfassen Ihres Testaments und erhalten, wenn Sie es wünschen, eine persönliche Beratung.

Weitere Infos zum Thema

Möchten auch Sie Ihr Engagement zu Gunsten MS-Betroffener auf diese Weise wahrnehmen?

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Sehr gerne steht Ihnen Herr Christoph Stamm, Grossgönner & Stiftungsmarketing, für Auskünfte oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Christoph Stamm
Grossgönner & Stiftungsmarketing
043 444 43 35

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