
Wie alle Menschen mit einer chronischen Erkrankung haben Kinder und Jugendliche mit MS das Bedürfnis, dass es so gut wie möglich normal weitergeht und keine Sonderpositionen entstehen. Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen aufgrund der MS brauchen aber eine individuelle Unterstützung, deren Umsetzung auch von den kantonalen Vorgaben und Möglichkeiten abhängig ist.
Nachteilsausgleich
In der Bundesverfassung der Schweiz wird in Kapitel 1 (Grundrechte) unter Artikel 8 (Rechtsgleichheit), Absatz 2 folgende Grundlage festgehalten:
«Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»
Hieraus ergibt sich das Recht auf Nachteilsausgleich. Das bedeutet, dass Nachteile, die sich aus Erkrankungen ergeben, ausgeglichen werden müssen. Dies gilt insbesondere für Prüfungen, aber auch für den Alltag. Beispielsweise müssen Schulgebäude rollstuhlgängig gemacht werden.
Für Kinder und Jugendliche mit einer MS-Erkrankung kann dies zum Beispiel bedeuten, dass die Prüfungszeit verlängert werden kann (beispielsweise um einen Viertel bis einen Drittel der Zeit). Auch denkbar ist es, dass Prüfungen mündlich anstatt schriftlich oder auch in einem anderen Raum absolviert werden können. Wichtig ist es also, dass die Bedingungen den Fähigkeiten der Schüler angepasst werden.
Diese Massnahmen sind zwingend im direkten Kontakt zwischen Kind/Jugendlicher, Eltern und Schule, mit Unterstützung der Fachpersonen zu diskutieren.