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Information zu IV-/AHV Leistungen: Da das Bundesamt für Sozialversicherungen bestimmte Veranstaltungen der Schweiz. MS-Gesellschaft nur für Teilnehmende unterstützt, die als IV-/AHV-Bezüger im Sinne des Art. 74 IVG gelten, bitten wir Sie die folgenden Kriterien des Art. 74 IVG zu lesen um sicher zu stellen, dass von Ihnen in den letzten 10 Jahren eindeutig keine individuellen IV-Leistungen bezogen worden sind. Besten Dank.
Gemäss KSBOB 2015-2018 gelten folgende Massnahmen als individuelle IV-Leistungen: