Bundesgericht stützt umstrittene IV-Praxis – nun meldet sich das Parlament zu Wort

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Weil die Invalidenversicherung unrealistische Annahmen für das theoretische Invalideneinkommen macht, erhalten viele Versicherte trotz Arbeitsbeeinträchtigung keine oder nur eine geringe Rente. Diese Praxis ist seit Jahren umstritten, und doch hat sie das Bundesgericht nun in einem Urteil bestätigt. Auch Menschen mit MS sind von den Auswirkungen betroffen.

Die Invalidenversicherung (IV) berechnet einen Rentenanspruch basierend auf dem Verhältnis des letzten Erwerbseinkommens und des theoretischen Invalideneinkommens. Ein Rechenbeispiel: Verdiente ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin vor einer Beeinträchtigung 80'000 Franken jährlich und berechnet die IV ein theoretisches Invalideneinkommen von 40'000 Franken, ergibt sich daraus eine Erwerbseinbusse von 50%. Die IV würde in einem solchen Fall eine halbe Rente gewähren.

Die aktuelle Berechnung der Rentenansprüche orientiert sich allerdings an theoretischen Löhnen, wie sie sich auf dem realen Arbeitsmarkt mit reduzierter Leistungsfähigkeit kaum verdienen lassen und stützt sich dafür auf Lohnstrukturerhebungen des Bundesamtes für Statistik. Dabei handelt es sich um die mittleren statistischen Löhne von gesunden Arbeitnehmenden, aufgeschlüsselt nach den Kompetenzanforderungen. Was fehlt, sind leichte Hilfsarbeiten, die weniger hohe Anforderungen an die psychische oder körperliche Belastbarkeit stellen.

58-Jähriger klagt wegen IV-Berechnung

Um solche Hilfsarbeiten ging es auch im Fall eines 58-Jährigen, der am 9. März vor dem Bundesgericht in Luzern verhandelt wurde. Der Mann kann aufgrund körperlicher und psychischer Einschränkungen nur noch «einfach strukturierte, sehr leichte und wechselbelastende Tätigkeiten» verrichten, wie der «Tages-Anzeiger» aus dem IV-Entscheid zitiert. Für diese Hilfsarbeiten soll der ehemalige Anlageführer ohne Berufsbildung jährlich 67'766 Franken verdienen können. Diese unrealistisch hohe Zahl ist sein theoretisches Invalideneinkommen, das nur marginal unter seinem letzten Einkommen liegt. Aufgrund der IV-Berechnung ist der Mann damit nur zu einer Viertelsrente berechtigt.

Hierbei handelt es sich um keinen Einzelfall. Viele Versicherte erhalten keine Rente, weil die IV trotz starker Einschränkungen annimmt, die betroffenen Personen könnten eine gut bezahlte Arbeit finden. Insbesondere Menschen, die vor der Erkrankung keinen hohen Lohn hatten, erhalten mit diesem System oft zu wenig finanzielle Unterstützung und sind als negative Konsequenz auf die Sozialhilfe angewiesen.

Der 58-Jährige wehrte sich gegen den IV-Entscheid vor dem Bundesgericht und forderte eine halbe anstelle der Viertelsrente. Sein Anwalt verlangte, dass das theoretische Invalideneinkommen anhand des untersten Viertels der Löhne in der Berufsgruppe seines Mandanten berechnet werde anstatt wie üblich anhand des statistischen Medianlohns. Das Bundesgericht urteilte, dass es keinen Grund gebe, von der über 20-jährigen Praxis abzurücken. Zudem sei seit Anfang 2022 eine IV-Reform in Kraft. Doch in eben jener Reform wurde die Berechnung des Rentenanspruchs – trotz breiter Kritik – gar nicht überarbeitet.

Parlament könnte Praxisänderung anstossen

Nun könnte das Parlament doch noch eine Änderung anstossen. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) will Innenminister Alain Berset mit einer Motion dazu bewegen, dass die Invalidenversicherung die Einkommensmöglichkeiten realistischer berechnet. In der laufenden Frühlingssession wird er sich dazu äussern müssen.

Die Schweiz. MS-Gesellschaft unterstützt eine Neugestaltung der Rentenberechnung. Rentenentscheide sollen auf Tatsachen basieren und nicht auf der Grundannahme, es sei trotz einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit möglich, auf dem Arbeitsmarkt eine geeignete Stelle zu finden.

Auch MS-Betroffene erleben solche Fragestellungen und Widersprüchen immer wieder in ihrem Alltag. Das Beratungsteam der Schweiz. MS-Gesellschaft kennt solche Situationen und steht MS-Betroffenen und Angehörigen bei Fragen rund um die IV zur Verfügung. Lesen Sie dazu auch die verschiedenen Beiträge in unseren MS-Infoblättern.

Quellen: Artikel «Tages-Anzeiger» vom 09.03.2022 «Bundesgericht stützt mit knappem Entscheid umstrittene IV-Praxis» und vom 10.03.2022 «‹Skandalöser Zustand›: Im Parlament wächst der Druck auf Berset».