Assistenzbeitrag flexibler einsetzbar

Neues aus der Politik

Die Schweiz. MS-Gesellschaft ist Gründungsmitglied von Inclusion Handicap. Sie unterstützt die Schritte von Inclusion Handicap zur konkreten Umsetzung der parlamentarischen Initiative Lohr, mit der Assistenzleistungen von Angehörigen künftig im Rahmen des Assistenzbeitrags der IV abgegolten werden können.

Die Sozialkommission des Ständerats hat der parlamentarischen Initiative Lohr Folge gegeben. Inclusion Handicap und die Schweiz. MS-Gesellschaft freuen sich über dieses Erkennen der Bedeutung von Selbstbestimmung und Wahlfreiheit von MS-Betroffenen und anderen Menschen, die unter Beeinträchtigungen ihrer Krankheit leiden. Menschen, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, können unter gewissen Voraussetzungen dank dem Assistenzbeitrag Personen anstellen, die für sie im Alltag Hilfeleistungen erbringen. Das Ziel davon ist die Förderung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.

Hindernisse

Heute dürfen Personen, die im gleichen Haushalt leben, nicht als Assistenzpersonen angestellt werden. Diese Auflage schränkt die Handhabung des Assistensbeitrages ein und erschwert eine erforderliche Unterstützung unnötig.

Perspektive

Der Beschluss der Sozialkommission des Ständerats fördert eine Ausgestaltung des Assistenzbeitrags gemäss den individuellen Lebensumständen von Menschen mit Beeinträchtigungen und damit auch Menschen, die an MS leiden. Die Flexibilisierung des Assistenzbeitrags ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.