Trotz gesundheitlicher Einschränkungen so lange wie möglich zu Hause wohnen können ist eines der wichtigsten Bedürfnisse von MS-Betroffenen.
Es ist eine Herausforderung für pflegebedürftige MS-Betroffene und ihre nahestehenden Personen, im eigenen Heim zu leben. Wohnung, Hilfe von Drittpersonen und Pflege müssen an die speziellen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst werden.
Damit MS-Betroffene lange zu Hause leben können, ist es ratsam, den Pflegebedarf und die personellen und finanziellen Ressourcen regelmässig zu überprüfen. So werden aus Belastungen keine Überlastungen.
Die Finanzierung von Wohnungsanpassungen, Hilfsmitteln sowie Hilfen in Haushalt und Pflege erfolgt durch Leistungen der IV, durch die Hilflosenentschädigung, die Ergänzungsleistungen und durch die Krankenversicherung.
Bauliche Anpassungen sind wichtige Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Wohnen zu Hause. Eine rechtzeitige, umfassende Planung führt zu zweckmässigen und kostengünstigen Lösungen.
Es ist wichtig, sich im Vorfeld einer Anpassung ein gutes Bild der Anforderungen zu machen. In die Überlegungen mit einfliessen sollten:
Vor einem Neubau oder vor baulichen Anpassungen empfehlen wir, frühzeitig in Kontakt mit der kantonalen Bauberatungsstelle für Behinderte zu treten.
Ein Besuch der permanenten Ausstellung für Hilfsmittel und hindernisfreies Wohnen Exma VISION in Oensingen (Solothurn) ist ebenfalls lohnenswert.
In einem Mietverhältnis gelten für behinderte Mieter grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie für nicht behinderte Personen. Der Mieter kann Änderungen an der Mietsache nur vornehmen, wenn der Vermieter schriftlich zugestimmt hat. Der Vermieter seinerseits kann beim Auszug die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand nur verlangen, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Nicht betroffen von diesen Bestimmungen sind Änderungen, die laut Mietvertrag und Mietrecht als normale Nutzung der Wohnung gelten.
Die Kosten für eine Wohnungs-Anpassung müssen gut kalkuliert und mittels Kostenvoranschlag möglichst differenziert ermittelt werden.
Bei Anpassungen ist die Invalidenversicherung (IV) die bedeutendste Kostenträgerin. Sie beteiligt sich jedoch nicht an den Kosten von Neubauten (Ausnahme: Haltestangen, Zusatzgriffe, Signalanlagen, Elektro-Antrieb für Storen).
Damit die IV die Anpassungs-Kosten übernimmt, braucht es eine Begutachtung mit schriftlichem Rapport durch die SAHB (Hilfsmittelberatung für Behinderte). Der Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die IV ist für Menschen im AHV-Alter stark eingeschränkt.
Haushalthilfe, Reinigungsdienst, Spitex, Assistenzdienst... dies sind Worte und Vorschläge, die bei Überlegungen zu Energiemanagement und Entlastung oft vorkommen. Es ist so: Haushaltarbeiten sind anstrengender als man denkt. Es ist sehr zu empfehlen, sich in diesem Aufgabenbereich frühzeitig zu entlasten.
Ebenso ist es für das persönliche Wohlbefinden und für eine entspannte Beziehung zur Partnerin oder zum Partner wichtig, für pflegerische Betreuung regelmässig professionelle Hilfe der Spitex in Anspruch zu nehmen. Dank ständigem Ausbau dieser Dienste ist tägliche Hilfe möglich.
Während die Kosten für eine Haushalthilfe grundsätzlich selbst zu tragen sind, besteht für pflegerische Hilfe ein klarer Leistungsanspruch in der Grundversicherung der Krankenkassen.