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Vorsorge und Versicherungen

Mit dem Abschluss einer Vorsorgeversicherung ermöglichen Sie sich einen finanziell abgesicherten Lebensabend und sorgen für Ihre Angehörigen vor. Eine weitere Möglichkeit ist, die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft zu begünstigen.

 

Todesfallversicherung

Die Versicherungssumme fällt bei Ihrem Ableben nicht in den Nachlass. Sie können die Begünstigten frei einsetzen. Die Begünstigtenklausel kann beispielsweise so lauten:

Die Versicherungssumme aus dem Vertrag ist zu 50 % meiner Schwester Hanna Muster, geboren am 25. August 1945,  auszuzahlen; 50 % sind an die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft, Josefstrasse 129, 8005 Zürich, zu zahlen. Stirbt meine Schwester vor Ablauf des Vertrages, ist die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft alleinige Begünstigte.



Gemischte Lebensversicherung und Vorsorge 3b

Die gemischte Lebensversicherung beinhaltet einen Risiko- und einen Sparanteil. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf des Vertrages, wird die Todesfallsumme an frei bestimmbare Begünstigte ausbezahlt. Nur der Rückkaufswert auf dem Sparteil fällt in den Nachlass und wird vom frei verfügbaren Teil abgezogen. Die Begünstigtenklausel könnte so lauten:

Das Todesfallkapital auf diesem Vertrag ist wie folgt auszubezahlen:
¾ an meinen Ehemann Hans Muster, geboren am 17. September 1951
¼ an die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft, Josefstrasse 129, 8005 Zürich

Falls mein Ehemann Hans Muster vor mir stirbt, geht die ganze Summe an die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft.

 

Sonstige Unfallversicherungen (Kreditkarte, Krankenkasse)

Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen für Unfalltod an. Viele Kreditkarten schliessen eine Reiseunfallversicherung für Tod mit ein. Die Begünstigtenklausel könnte so lauten:

Im Falle meines Todes im Rahmen der Versicherungsdeckung bestimme ich, dass die Versicherungsleistung wie folgt ausbezahlt wird:

40 % an meinen Sohn, Jakob Muster, geboren 18. Januar 1960
30 % an die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft, Josefstrasse 129, 8005 Zürich
30 % an die gemeinnützige Organisation xx



Vorsorge 3a

Falls der Inhaber eines 3a Vorsorgekontos vor der Pensionierung stirbt, werden die Gelder dem Ehepartner bzw. den direkten Nachkommen  ausbezahlt. Falls keine vorhanden sind, können Sie die Schweizerischer Multiple Sklerose Gesellschaft als Begünstigte schriftlich vormerken lassen.

 

Rentenversicherung

Die Leibrente ist eine beliebte Form der Vorsorge. Sie wird durch eine Einmaleinlage oder durch laufende Prämienzahlungen finanziert. Zum vereinbarten Termin erhält die begünstigte Person eine konstante Rente bis ans Lebensende. Beim Tod der versicherten Person wird das noch vorhandene Guthaben (Rückgewähr) an die Erben ausbezahlt. Die nicht pflichtteilgeschützten Teile sind frei verfügbar. Die Begünstigtenklausel könnte so lauten:

Die Rückgewährssumme aus meiner Rentenversicherung soll wie folgt ausbezahlt werden:

¾ an meine Ehepartnerin, Frieda Muster, geboren, 27. September 1941
¼ an die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft, Josefstrasse 129, 8005 Zürich

Teilen Sie Ihre Absicht und gewünschte Änderungen von Begünstigtenklauseln Ihrer Versicherungsgesellschaft immer schriftlich mit. Die Anpassungen werden dann in der Police oder in einem Anhang festgehalten.

Bei Fragen zum Vererben von Vorsorgegeldern wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie gerne.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Erica Pfammatter, zuständig für Erbschaften und Legate
T 043 444 43 31
E-Mail an Erica Pfammatter