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Obligatorische Krankenversicherung

Alle schulmedizinisch anerkannten Behandlungen und Therapien der MS (ambulant und stationär) sind im Leistungskatalog der Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) enthalten. Dazu gehören auch die  immunmodulierenden und immunsuppressiven Medikamente sowie weitere Leistungen wie Physiotherapie, Hippotherapie-K®, Ergotherapie und Beiträge an die pflegerische Betreuung zu Hause.

Alle Versicherten haben pro Kalenderjahr nebst der Franchise von mind. CHF 300 (je nach Versicherungspolice) max. CHF 700 Selbstbehalt (10% auf Rechnungsbeträge) als Eigenleistung zu tragen. Für MS-Betroffene empfiehlt sich die KVG-Versicherung mit der niedrigsten Franchise von CHF 300 abzuschliessen.

Bis 31.12.11 drohte  bei Nichtbezahlen der Krankenkassen-Prämien eine Leistungssperre. Dieser Grundsatz wurde per 1.1.12 aufgehoben. Das Betreibungsverfahren bei Zahlungsausständen gegenüber der Krankenkasse (Prämien, Franchise, Kostenbeteiligung) bleibt bestehen.

Der Abschluss von Höherversicherungen/Zusatzversicherungen ist bei chronischen Erkrankungen in der Regel nicht möglich. Ein Wechsel der Grundversicherung steht jeder Person offen.

Weitere Informationen

Die Krankenversicherung BSV