Sie können die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft in Ihrem Testament auf verschiedene Weise begünstigen:
Sie formulieren in Ihrem Testament Ihren Willen, dass ein bestimmter Vermögenswert Ihres Nachlasses (Geldbetrag, Wertschriften, Immobilien oder sonstige Sachwerte) der Schweizerischen Multiple Sklerose Gesellschaft zukommt.
Sie können die Schweizerischer Multiple Sklerose Gesellschaft als Erbin bzw. Miterbin einsetzen.
Falls keine Angehörigen mit Anspruch auf Pflichtteile vorhanden sind, haben Sie die Möglichkeit, die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft als Alleinerbin einzusetzen.
Setzen Sie die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft als Miterbin ein, hinterlassen Sie ihr einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens.
Durch eine Nacherbeneinsetzung können Sie Ihren Nachlass einer oder mehreren Personen vererben und bestimmen, dass nach deren Ableben die Erbschaft oder deren Überrest der Schweizerischen Multiple Sklerose Gesellschaft zugute kommt.
Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft ist von der Erbschaftssteuer in der Regel befreit.
Haben Sie Fragen zur Planung Ihres Nachlasses oder zu rechtlichen Bestimmungen? Zögern Sie nicht, uns vertrauensvoll zu kontaktieren.
Erica Pfammatter, zuständig für Erbschaften und Legate
043 444 43 31
E-Mail an Erica Pfammatter