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Finanzielle Hilfen

Allgemein

Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft gewährt hilfsbedürftigen MS-Betroffenen auf Antrag finanzielle Unterstützung. Den Beratungsteams in den MS-Zentren der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin stehen dafür jährlich festgelegte Hilfsmittel in Härtefallfonds zur Verfügung. Art und Umfang der Unterstützung sind in den "Richtlinien für finanzielle Beiträge an MS-Betroffene" geregelt.

Die Finanziellen Hilfen stellen eine zweckmässige und sinnvolle Unterstützung dar, die das selbstbestimmte Leben und den Alltag mit MS erleichtern sollen. Eine obligatorische Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen, kann jedoch im Einzelfall, besonders bei der Anschaffung eines Autos, verlangt werden.

Verfahren

Eine Abklärung der finanziellen Situation durch die MS-Gesellschaft lohnt sich für die Betroffenen auf jeden Fall: einerseits, um Rechtsansprüche und Möglichkeiten zu klären, aber auch, um sich mit der eigenen finanziellen Situation auseinanderzusetzen. Sollten Sie ein Gesuch nicht selbst und nicht direkt an die MS-Gesellschaft stellen können, empfehlen wir die Inanspruchnahme einer nahegelegenen Sozialberatungsstelle, z. B. Pro Infirmis, Kirchliche Sozialdienste oder Pro Senectute.

Insbesondere ist zu prüfen, ob Leistungen nach Kapitel 3 (Art 17 und 18) des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, sogenannte Finanzielle Leistungen für Behinderte FLB, gewährt werden können. Die Durchführungsstellen für finanzielle Leistungen an Behinderte FLB, die von Pro Infirmis und Pro Senectute  geführt werden, nehmen Anträge von MS-Betroffenen entgegen und entscheiden gemäss interner Richtlinien. Besteht zusätzlicher finanzieller Bedarf, stellt der/die Pro Infirmis oder Pro Senectute-Sachbearbeiter/-in für MS-Betroffene einen Antrag an die MS-Gesellschaft.

Die Antragsteller verwenden für ihren Antrag das Formular "Antrag auf einen finanziellen Beitrag an MS-Betroffene". Der Antrag ist doppelt einzureichen:

  • zum einen unterzeichnet vom Antragsteller oder berechtigten gesetzlichen Vertretern unter Beilage aller erforderlichen Unterlagen per Post
  • das gleiche ausgefüllte Antragsformular ist als Datei für die interne Bearbeitung in der MS-Gesellschaft per Mail zuzustellen an den zuständigen Sachbearbeiter (falls bekannt) oder an  finanziellerbeitrag@multiplesklerose.ch


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Beratungsperson oder an die MS-Infoline

Weitere Angaben

Ansätze Lebensunterhalt