Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft gewährt hilfsbedürftigen MS-Betroffenen auf Antrag finanzielle Unterstützung. Den Beratungsteams in den MS-Zentren der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin stehen dafür jährlich festgelegte Hilfsmittel in Härtefallfonds zur Verfügung. Art und Umfang der Unterstützung sind in den "Richtlinien für finanzielle Beiträge an MS-Betroffene" geregelt.
Da es sich bei den Finanziellen Hilfen um eine zweckmässige sinnvolle Unterstützung handelt, die das selbstbestimmte Leben, den Alltag mit MS erleichtert, sollen die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel ausgeschöpft werden. Eine obligatorische Eigenbeteiligung ist daher nicht vorgesehen. Diese wird nur bei der Anschaffung von Autos zu 10% erhoben.
Der "Antrag auf einen finanziellen Beitrag an MS-Betroffene" soll wenn immer möglich über eine Sozialberatung gestellt werden. Dies ist notwendig, um eine fundierte Abklärung der persönlichen und finanziellen Situation der Antragsteller zu gewährleisten, da die MS-Gesellschaft ihre Beiträge nur subsidiär ausrichtet.
Insbesondere ist zu prüfen, ob Leistungen nach Kapitel 3 (Art 17 und 18) des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, sogenannte FLB, gewährt werden können. Die Durchführungsstellen für finanzielle Leistungen an Behinderte FLB, die von Pro Infirmis geführt werden, nehmen Anträge von MS-Betroffenen entgegen und entscheiden gemäss interner Richtlinien. Besteht zusätzlicher finanzieller Bedarf, stellt der/die Pro Infirmis-Sachbearbeiter/-in für MS-Betroffene einen Antrag an die MS-Gesellschaft.
Die Antragsteller verwenden für ihren Antrag das Formular "Antrag auf einen finanziellen Beitrag an MS-Betroffene". Der Antrag ist doppelt einzureichen:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Beratungsperson oder an die MS-Infoline.