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Assistenzbeitrag ab 1. Januar 2012 in Kraft

Der Bundesrat hat den ersten Teil der 6. IV-Revision auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

Assistenzbeitrag zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens

Mit dem Assistenzbeitrag erhalten Menschen mit Behinderung eine wichtige neue Leistung. Erwachsene, die Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben und über das nötige Mass an Selbständigkeit verfügen, können in Eigenregie individuell eine Hilfe engagieren, um zu Hause zu leben. Der Assistenzbeitrag ermöglicht ihnen so ein eigenständigeres Leben, entlastet die Angehörigen und macht einen Heimaufenthalt überflüssig.

Die MS-Gesellschaft informiert sich laufend über die neuen Angebote der IV.

Artikel des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV

Merkblatt Assistenzbeitrag der IV

Faktenblatt 6. IV-Revision